Jagdwesen
Jagdschein
Voraussetzungen:
- Zuverlässigkeit
- bestandene deutsche Jägerprüfung
- Jagdhaftpflichtversicherung
Bitte mitbringen:
- Jagdschein (soweit bereits vorhanden)
- bei Erstantrag das Prüfungszeugnis
- Passfoto
- Personalausweis/Reisepass
- Bestätigung für Jagdhaftpflichtversicherung
- ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular für den Jagdschein
Bei der Ersterteilung des Jagdscheines muss der Antragsteller persönlich vorsprechen.
Allgemeines
Den Jagdschein erteilt bei Vorliegen der Voraussetzungen die für den Hauptwohnsitz zuständige Behörde; für Bewohner des Stadtgebietes Rosenheim ist dies die Stadtverwaltung Rosenheim, Amt für Sicherheit und Ordnung.
Der Jagdschein berechtigt zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet und zum Erwerb von Jagdlangwaffen. Neben dem Jagdschein ist für die Ausübung der Jagd noch die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers notwendig.Ausländische Jagdscheine berechtigen weder zur Jagdausübung im Bundesgebiet noch zum Waffenerwerb.
Die jagdrechtliche Zuverlässigkeit wird vor der Erteilung des Jagdscheines durch die für die Erteilung des Jagdscheins zuständige Behörde geprüft. Die Jagdhaftpflichtversicherung wird im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang von allen großen Versicherungsgesellschaften angeboten und muss bei Beantragung des Jagdscheines vom Antragsteller nachgewiesen werden. Sie muss für die Gültigkeitsdauer des Jagdscheins vom Versicherer bestätigt werden.
Allgemeinverfügung:
„Mäh-Knigge“: Handlungsempfehlungen zur tierschonenden Mahd
Der „Mäh-Knigge“ wurde von der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) erarbeitet und soll Handlungsempfehlungen zum richtigen Verhalten für alle Beteiligten aufzeigen, um Verletzungen und Mähtod bei Rehwild, Feldhasen, bodenbrütenden Vögeln usw. zu verhindern.
Außerdem stehen im Wildtierportal Bayern umfassende Informationen zu den heimischen Wildtieren, deren Lebensräumen sowie der Jagd in Bayern zur Verfügung.