Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Bahnareal Süd"
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 04.03.2020 beschlossen, für das Gebiet im Umfeld des Bahnareals Süd der Stadt Rosenheim, vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch einzuleiten. Die Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses und den Umgriff können Sie den folgenden Unterlagen entnehmen.
Die öffentliche Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt Nr. 18 vom 28.04.2020.
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Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB für den Bereich des Bahnhofsareals südlich der Bahnlinien München/Holzkirchen - Rosenheim, Äußere Münchener Straße, Enzenspergerstraße und Klepperstraße vom 10.02.2010
Amtsblatt Nr. 5 vom 23. Februar 2010
1. Änderung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht
1. Änderung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB für den Bereich des Bahnhofsareals südlich der Bahnlinien München/Holzkirchen - Rosenheim, Äußere Münchener Straße, Enzenspergerstraße und Klepperstraße vom 05.03.2020
Amtsblatt Nr. 18 vom 28. April 2020
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