Antragstellung
Benötigte Unterlagen |
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Geburts-oder Heiratsurkunde, evtl. Familienstammbuch |
alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass |
ein biometrietaugliches Lichtbild aus neuester Zeit ( nicht älter als 1 Jahr ), schwarzweiß oder farbig, in der Größe 35 x 45 mm ohne Kopfbedeckung. Musterfotos können auf der e-Pass Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei Berlin eingesehen werden |
persönliches Erscheinen bei Antragstellung ab 6. Lebensjahr erforderlich |
Bei Kindern unter 16 Jahren ist die persönliche Vorsprache mit einem Elternteil bei Antragstellung erforderlich |
Bei der Antragstellung wird vom Einwohneramt die Angabe der Körpergröße sowie Augenfarbe des Kindes benötigt |
Die Bearbeitungszeit liegt durchschnittlich bei ca. 4 Wochen.
Einverständniserklärung unter dem 18. Lebensjahr

Die Ausstellung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses für unverheiratete Minderjährige unter 18 Jahren bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt beurkundete gemeinsame Sorgeerklärung bzw. Bestätigung über die Nichtabgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung (Negativbescheinigung) vorzulegen. Bei Erteilung der Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschriften prüfen. Entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) sind vorzulegen.
Gültigkeit / Verlängerung
Gültigkeit | Dauer |
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unter dem 24. Lebensjahr | 6 Jahre |
ab dem 24. Lebensjahr | 10 Jahre |
vorläufiger Reisepass | 1 Jahr |
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich.
Aushändigung Reisepass

Die Abholung/Aushändigung des neuen Reisepasses erfolgt am Infoschalter/Kasse - Zimmer Nr. 001 im Erdgeschoß des Bürgeramtes.
Bei der Aushändigung des neuen Reisepasses ist der alte Reisepass/ggf. Kinderreisepass zur Einziehung bzw. Entwertung unbedingt mitzubringen.
Am Tag der Antragstellung wird gleich ein Termin zur Abholung Ihres neuen Reisepasses mit Ihnen vereinbart.
Vertretungsvollmacht zur Passabholung
Sie können sich bei der Abholung Ihres Reisepasses durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Bitte füllen Sie hierzu unbedingt die Vollmachtserklärung aus, die Sie am Tag der Antragstellung von uns erhalten haben.
Die von Ihnen bevollmächtigte Person muss somit bei der Abholung Ihres neuen Reisepasses die Vollmachtserklärung sowie ggf. den alten Reisepass/ggf. Kinderreisepass mitbringen, da sonst keine Aushändigung des neuen Reisepasses erfolgen kann.
Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können.