Übernahme Kindertagesstättenbeiträge
Ihre Anträge können Sie uns gerne per Post oder per Fax übersenden.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich. Bei Rückfragen melden wir uns bei Ihnen.
Die Kosten für die Kindertagesbetreuung (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort und Tagespflege) können, sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, ganz oder teilweise übernommen werden. Die Höhe der Übernahme ist abhängig vom anrechenbaren Einkommen. Zur Prüfung der Kostenübernahme sind Einkommensnachweise vorzulegen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Hinweisblatt zum Antrag.
Formulare
Ansprechpartner
Funktion | Name | Tel. +49(0)8031/365- |
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Kita-Beitragsübernahme, A - O | Herr Lax | 8354 |
Kita-Beitragsübernahme, P - Z | Frau Kuznik | 8339 |
Zu allen weiteren Fragen rund um das Thema Kindertagesbetreuung
kann Ihnen das Amt für Schulen, Kinderbetreuung und Sport weitere Auskünfte geben.