Urkunden
Vom Standesamt Rosenheim erhalten Sie für Personenstandsfälle, die sich im Stadtgebiet Rosenheim oder in den ehemaligen Gemeinden Aising, Happing, Pang und Westerndorf St. Peter ereignet haben, folgende Urkunden:
- Geburtsurkunden
- Sterbeurkunden
- Heiratsurkunden
- beglaubigte Registerausdrucke aus dem Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister
- beglaubigte Abschriften (Kopien) aus Geburten- und Sterbebuch
- mehrsprachige Personenstandsurkunden
- Auskünfte aus Personenstandsbüchern (z. B. Geburtszeit)
Wer erhält Urkunden bzw. Ablichtungen aus Personenstandsbüchern?
Grundsätzlich kann die Ausstellung von Personenstandsurkunden nur von Personen beantragt werden, auf die sich die jeweilige Urkunde bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren, Kinder und Abkömmlinge in gerader Linie. Der Antragsteller muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Andere Personen (auch Geschwister, Onkel, Tanten, etc.) haben nur dann ein Anrecht auf Erteilung einer Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder eine schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen können. Das rechtliche Interesse setzt voraus, dass für den Antragsteller bereits ein Recht besteht, das ohne die entsprechende Personenstandsurkunde gefährdet wäre. Ein rechtliches Interesse besteht nicht, wenn Urkunden für berufliche Forschungszwecke oder für die Familienforschung verwendet werden.
Wie können Urkunden beantragt werden?
- Persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
Während unserer Öffnungszeiten können die Urkunden persönlich bestellt und in Empfang genommen werden. Es ist in jedem Falle eine Terminvereinbarung erforderlich. Sie benötigen lediglich den Personalausweis oder den Reisepass. Die Unterlagen zum Nachweis eines rechtlichen Interesses sind ggf. vorzulegen. Online
Über das Bürgerserviceportal können Sie Personenstandsurkunden online anfordern.- Schriftliche Anforderung
Sie können die gewünschten Urkunden auch gerne schriftlich anfordern. Die Gebühr sollten Sie möglichst bar beilegen. Sie können für die Anforderung die folgenden Formulare verwenden:
Anforderung einer Geburtsurkunde / beglaubigte Ablichtung des Geburtseintrages
Anforderung einer Eheurkunde / beglaubigte Abschrift des Eheregisters
Anforderung einer Lebenspartnerschaftsurkunde
Anforderung einer Sterbeurkunde - Telefonische Anforderung
Eine telefonische Anforderung von Personenstandsurkunden ist grundsätzlich nicht möglich. - Anforderung per E-Mail oder Fax
Anforderungen per E-Mail oder Fax sind nicht möglich, weil im Regelfall immer Gebühren zu entrichten sind.
Achtung!
Aus gegebenem Anlass warnen wir ausdrücklich vor privaten Anbietern im Internet, die eine Urkundenbeschaffung zu überhöhten Preisen anbieten. Hierbei werden von diesen Anbietern für die Aufnahme Ihrer Daten sowie die Weiterleitung der Anforderung an das Standesamt Beträge bis zu 39 EUR verlangt. Hinzu kommen dann noch Gebühren für die Ausstellung der jeweiligen Urkunde beim Standesamt. Die Weiterleitung Ihres Antrages durch den Internetanbieter an das Standesamt erfolgt automatisch lediglich per Fax oder E-Mail. Hierbei handelt es sich meist nicht um einen ordnungsgemäßen Antrag, da die eigenhändige Unterschrift des Antragstellers in solchen Fällen fehlt.
Auch ist es meist seitens des Standesamtes nicht möglich, die Identität und Berechtigung des Antragstellers zu überprüfen.
Ein deutsches Standesamt hingegen wird nur die in dem jeweiligen Bundesland gesetzlich geregelten Gebühren für eine Personenstandsurkunde sowie im Einzelfall nachweisbare Auslagen erheben.
Wir empfehlen in jedem Fall zumindest eine telefonische Nachfrage beim jeweiligen Standesamt, wie dort eine Urkundenanforderung erfolgen kann.