Geburt, Eheschließung, Tod
Terminvereinbarung Online
Hier können Sie online einen Termin zur Vorsprache im Standesamt vereinbaren.
Achtung: Termine für Eheschließungen können nicht online reserviert werden. Dies ist nur im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung möglich.
Hier erhalten Sie Informationen des Standesamtes Rosenheim zu folgende Lebenslagen:
Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie, dass auf Grund der aktuellen Situation generell eine Terminvereinbarung zur Vorsprache erforderlich ist.
Bitte nutzen Sie hierzu die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung.
Anorderungen von Urkunden online
Sie können nun auch direkt beim Standesamt Rosenheim Personenstandurkunden online anfordern.
Die Onlineanforderung erfolgt über das Bürgerserviceportal.
Für schriftliche Anforderungen können Sie auch weiterhin wie gewohnt die unten stehenden Formulare nutzen.
Formulare zur Anforderung von Urkunden
Formulare zur Anmeldung einer Eheschließung
Information zur Verarbeitung Ihrer Daten im Standesamt
Das Standesamt erfasst und verarbeitet Ihre Personenstandsdaten (u.a. Name, Geburtsdatum, Abstammung) in Registern und Akten. Auf dieser Grundlage werden Urkunden und Bescheinigungen ausgestellt sowie Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werden Ihre Daten verarbeitet, soweit das für den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft erforderlich ist. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die Stadt Rosenheim, Bürgeramt, SG Standesamt, Rathausstr. 30, 83022 Rosenheim, Tel. 08031-365 13 94. Sie erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung ihrer Daten und ist zuständig, soweit Sie Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend machen wollen.
Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten (Speicherung und Weitergabe an andere Behörden) ergeben sich aus dem Personenstandsgesetz, der Personenstandsverordnung, ggf. entsprechenden internationalen Regelungen sowie aus Art. 3 Abs. 4 Kirchensteuergesetz und Art. 4 und 5 Bayerisches Datenschutzgesetz.
Herausgegeben werden dürfen die Daten der Standesämter an andere inländische und ausländische Standesämter, andere Personen, welche ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, sonstige Behörden, Gerichte, ggf. Religionsgemeinschaften und konsularischen Vertretungen anderer Länder nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.
Die in Registern erfassten Daten sind dauerhaft aufzubewahren. Sie sind zusammen mit den in den zugehörigen Akten je nach Art des personenstandsrechtlichen Vorgangs nach 30, 80 oder 110 Jahren dem Archiv zur Übernahme anzubieten. Kirchenaustritte werden dauernd aufbewahrt und werden ggf. vom Archiv übernommen werden.
Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Rosenheim, Frau Bergmeier, erreichen Sie unter der Anschrift Königstr. 24, 83022 Rosenheim, Tel. 08031-365 10 70 Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden. Dieser oder Ihr zuständiger Mitarbeiter im Standesamt erteilt Ihnen auch Auskunft zu Ihren Rechten als betroffene Person nach der Datenschutz-Grundverordnung.
Klicken Sie bitte hier, um diese Information als PDF-Dokument zu speichern.
Gleichgeschlechtliche Ehen
Seit dem dem 01.10.2017 ist das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft. Es finden dann nur noch Eheschließungen, auch für gleichgeschlechtliche Paare, statt. Nähere Informationen finden Sie unter der Rubrik Eheschließungen.
Auch besteht nun die Möglichkeit, eine bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Näher Informationen finden Sie hier. Gerne können Sie aber auch telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen.
Achtung!
Aus gegebenem Anlass warnen wir ausdrücklich vor privaten Anbietern im Internet, die eine Urkundenbeschaffung zu überhöhten Preisen anbieten. Hierbei werden von diesen Anbietern für die Aufnahme Ihrer Daten sowie die Weiterleitung der Anforderung an das Standesamt Beträge bis zu 39 EUR verlangt. Hinzu kommen dann noch Gebühren für die Ausstellung der jeweiligen Urkunde beim Standesamt. Die Weiterleitung Ihres Antrages durch den Internetanbieter an das Standesamt erfolgt automatisch lediglich per Fax oder E-Mail. Hierbei handelt es sich meist nicht um einen ordnungsgemäßen Antrag, da die eigenhändige Unterschrift des Antragstellers in solchen Fällen fehlt.
Auch ist es meist seitens des Standesamtes nicht möglich, die Identität und Berechtigung des Antragstellers zu überprüfen.
Ein deutsches Standesamt hingegen wird nur die in dem jeweiligen Bundesland gesetzlich geregelten Gebühren für eine Personenstandsurkunde sowie im Einzelfall nachweisbare Auslagen erheben.
Wir empfehlen in jedem Fall zumindest eine telefonische Nachfrage beim jeweiligen Standesamt, wie dort eine Urkundenanforderung erfolgen kann.