Erwerbstätigkeit
Online-Terminvereinbarung
Vorsprachen sind im Ausländeramt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Leistungen aus dem Bereich eAT-Abholung, Asyl und Verpflichtungserklärungen können Sie ab sofort unseren Service der Online-Terminvereinbarung nutzen.
Termine für die Antragstellung im Bereich Aufenthalt und Einbürgerung können nicht online beantragt werden.
Unselbstständige Beschäftigung
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung kann nur erteilt werden, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt und die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung gibt oder eine solche Zustimmung durch Rechtsverordnung oder zwischenstaatliche Vereinbarung nicht erforderlich ist. Die Zulassung der Beschäftigung richtet sich dabei generell nach den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt.
Ob eine unselbständige Beschäftigung der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bedarf, richtet sich nach der Beschäftigungsverordnung.
Das Formblatt Zustimmungsanfrage ist ausgefüllt zusammen mit dem Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde abzugeben.
Selbstständige Beschäftigung
Eine Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige kann grundsätzlich erteilt werden, wenn
- ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht*,
- die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft hat* und
- die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
* Gilt in der Regel als erfüllt, wenn mindestens 250.000 Euro investiert und fünf Arbeitsplätze geschaffen werden.
Forschung / Hochqualifizierte
Es besteht auch die Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Personen zu Forschungszwecken oder für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte. Nähere Informationen erhalten Sie von unseren Sachbearbeitern.