Bauordnung, Bauaufsicht
Maskenpflicht
Bitte tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung!
Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen Gründen (ärztliche Bescheinigung) nicht möglich ist, werden gebeten, einen Termin außerhalb der üblichen Geschäftszeiten zu vereinbaren, um den notwendigen Abstand zu anderem Publikumsverkehr wahren zu können.
Das Bauordnungsamt nimmt als Untere Bauaufsichtsbehörde folgende Aufgaben wahr:
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Bauberatung
- Baugenehmigung
- Baukontrolle
- Fassadenpreis
- Fliegende Bauten (Jahrmärkte, Zelte, o.ä.)
- Untere Denkmalschutzbehörde
- Vorbescheid