Voraussetzungen Begleitetes Fahren
Die Bewerber
- Müssen mindestens 16 1/2 Jahre alt sein, die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter – in der Regel die Eltern – muss vorliegen
- Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde (es dürfen dort keine Bedenken vorliegen, die gegen die Fahreignung sprechen)
- Mindestens eine Begleitperson ist namentlich zu benennen
Die Begleitperson
- Muss jeweils das 30.Lebensjahr vollendet haben
- Muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein
- Darf mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein
Notwendige Unterlagen für die Antragstellung
- Personalausweis oder Reisepass
- Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Das vom Bewerber und allen Erziehungsberechtigten vollständig ausgefüllte und unterschriebene Beiblatt
"Erklärung Teilnahme Begleitetes Fahren mit 17" erhalten Sie in der Regel bei der Fahrschule.
Der Erklärung sind dann zudem gut lesbare Kopien von Personalausweis und Führerschein (Vorder- und Rückseite) aller Begleitpersonen beizufügen.