Überschwemmungsgebiete (Karten, Bekanntmachungen)
Überschwemmungsgebiete
Die bei einem Bemessungshochwasser überschwemmten Flächen sind in den Übersichtskarten blau markiert. Die Übersichtskarte im Maßstab 1:25.000 und Detailkarten im Maßstab 1:2.500 können in der Stadt Rosenheim, Ordnungsamt, Arnulfstraße 13, täglich zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Alle Überschwemmungsgebiete sind im Internet auf den Seiten des „Informationsdienstes Überschwemmungsgefährdete Gebiete (IÜG)“ dargestellt.
Karten und Bekanntmachungen für das Überschwemungsgebiet Mangfall HQ100
(das Kartenmaterial ist ohne Gewähr, Urheber ist das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Herbert Krieger). Die offizielle Veröffentlichung der Überschwemmungsgebiete ist im Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete (s. o.).
Bekanntmachung vom 10.12.2019
Alle ermittelten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete werden im "Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern" für die Öffentlichkeit dokumentiert. Dort sind auch weitere Informationen über Überschwemmungsgebiete sowie rechtliche Grundlagen und Hinweise zum Festsetzungsverfahren enthalten.
Der Hochwasserschutz ist auf ein mittleres Hochwasser ausgelegt ist, was einem hundertjährlichen Hochwasser entspricht. Die bisherigen Überschwemmungsgebiete bleiben damit auch weiterhin überschwemmungsgefährdete Bereiche. Zum einen weil beim Versagen der Hochwasserschutzeinrichtungen weiterhin eine Überschwemmung drohen kann, zum anderen weil Extremhochwässer möglicherweise zu Überschwemmungen führen können. Deswegen ist es wichtig, weiterhin aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden so gering wie möglich zu halten.
Karten und Bekanntmachungen für das Überschwemmungsgebiet Augraben HQ100
Bekanntmachung der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebiets Augraben HQ100
Weitere Hinweise zur Vorsorge bei Hochwasser
In die Hochwasserschutzgesetze hat der Gesetzgeber nun auch Pflichten jedes Einzelnen zur Vorsorge bei Hochwasser oder bei ansteigendem Grundwasser aufgenommen.
In den folgenden Veröffentlichungen finden Sie dazu Hinweise:
- Das Faltblatt "Sichere Heizöllagerung im Überschwemmungsgebiet" des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen (BayStMLU) zeigt Ihnen grundsätzliche Möglichkeiten der Sicherung auf und verweist auf zugelassene Behältersysteme.
- Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Die aktuelle "Papier"Ausgabe der Hochwasserschutzfibel ist zurzeit leider vergriffen)
Links
Internetseite des Wasserwirtschaftsamts
Merkblätter:
IÜG (Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete)