Antragstellung
Benötigte Unterlagen |
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Geburts-oder Heiratsurkunde, evtl. Familienstammbuch |
alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass |
ein biometrietaugliches Lichtbild aus neuester Zeit, schwarzweiß oder farbig, in der Größe 35 x 45 mm ohne Kopfbedeckung. Musterfotos können auf der e-Pass Foto-Mustertafelder Bundesdruckerei Berlin eingesehen werden |
persönliches Erscheinen bei Antragstellung ab 10. Lebensjahr erforderlich |
Bei Kindern unter 16 Jahren ist die persönliche Vorsprache mit einem Elternteil bei Antragstellung erforderlich |
Bei der Antragstellung wird vom Einwohneramt die Angabe der Körpergröße sowie Augenfarbe des Kindes benötigt |
Der Kinderreisepass wird nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen sofort ausgestellt.
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Die Ausstellung/Verlängerung eines Kinderreisepasses bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt beurkundete gemeinsame Sorgeerklärung bzw. Bestätigung über die Nichtabgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung (Negativbescheinigung) vorzulegen.
Bei Erteilung der Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschriften prüfen.
Entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) sind vorzulegen.
Gültigkeit/Verlängerung
• Die Gültigkeitsdauer bei einer Neuausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses beträgt seit dem 01.Januar 2021 aufgrund Gesetzesänderung nur noch ein Jahr. Kinderreisepässe können nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt bzw. verlängert werden.
• Der Kinderreisepass kann innerhalb seiner Gültigkeitsdauer aktualisiert werden (Anbringung eines neuen Lichtbildes und zugleich Aktualisierung der Angaben zur Körpergröße und ggf. Augenfarbe.
• Ein bereits abgelaufener Kinderreisepass ist ungültig und kann somit nicht mehr verlängert werden. Es muss daher ggf. ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Der Kinderreisepass kann nur noch mit einem aktuellen biometrietauglichen Lichtbild - unabhängig vom Alter des Kindes - ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.