Eingliederungshilfen
Sogenannte Eingliederungshilfen nach § 35a KJHG sollen Kindern und Jugendlichen bei schulischen Schwierigkeiten und Entwicklungsproblemen helfen. Besonders häufig ist das der Fall, wenn Legasthenie- oder Dyskalkulietherapien nötig werden. Dies kann dann auftreten, wenn Kinder bei normal guter Intelligenz große Rechtschreib-, Lese- oder Rechenschwierigkeiten haben. Eine Therapie wird dann finanziell unterstützt, wenn die Kinder als Folge der o. g. Probleme bereits seelische Auffälligkeiten zeigen.
Ansprechpartner
Funktion | Name | Tel. +49(0)8031/365- |
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Regionalteam Ost | Herr Erath | 1527 |
Regionalteam West | Frau Jellesen | 1468 |
Regionalteam Nord | Frau Sommerer | 1467 |