Blaue Karte EU
Online-Terminvereinbarung
Vorsprachen sind im Ausländeramt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Leistungen aus dem Bereich eAT-Abholung, Asyl und Verpflichtungserklärungen können Sie ab sofort unseren Service der Online-Terminvereinbarung nutzen.
Termine für die Antragstellung im Bereich Aufenthalt und Einbürgerung können nicht online beantragt werden.
Beschäftigung nach Qualifikation
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel, der weitgehend einer Aufenthaltserlaubnis entspricht und für hochqualifizierte Ausländer zur Ausübung einer Beschäftigung entsprechend ihrer Qualifikation ausgestellt wird.
Wer kann eine beantragen?
Voraussetzung ist, dass der/die Antragsteller/-in ein abgeschlossenes Hochschulstudium besitzt. Sollte der Abschluss nicht in Deutschland absolviert worden sein, muss dieser anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein.
Dazu muss ein Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsangebot mit einem bestimmten Mindestgehalt (siehe unten) vorgelegt werden.
Mindestgehalt
Das Mindestgehalt beträgt derzeit (Stand 2018) 52.000 EUR brutto/Jahr bzw. 40.560 EUR brutto/Jahr in Mangelberufen (z. B. Naturwissenschaften, Mathematik, Ingenieurwesen, Architektur).
Sonstige Voraussetzungen
Auch bei der Blauen Karte EU gelten grundsätzlich die allgemeinen Voraussetzungen.
Erteilungsdauer
Wenn ein unbefristeter oder mindestens vier Jahre gültiger Arbeitsvertrag vorgelegt wird, wird die Blaue Karte EU für vier Jahre ausgestellt.
Bei kürzeren Arbeitsverträgen wird sie für die Dauer des Arbeitsvertrages plus drei Monate ausgestellt.