Führerschein-/Zulassungsstelle
Beide Behörden der Stadt Rosenheim befinden sich im Dienstgebäude in Westerndorf St. Peter.
Die Verordnungen über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnisverordnung -FeV-) und über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung -FZV-) besagen:
- §1 FeV: Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlaubnis vorgeschrieben ist.
- §1 FZV: Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.
Unser Leistungsangebot umfasst daher: